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1. Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

Auftraggeber (AG) im Sinne dieser Bestimmungen ist jeder, der einen oder mehrere Multimediaeinträge auf der Web-Seite "ihrestadt-4.de" von Visual Partner erwirbt und unterhält. Auftragnehmer (AN) ist Visual Partner Allmuth Winkler, Auf dem Bännjerrück 56, 67663 Kaiserslautern

Die nachfolgenden Bedingungen sind maßgebend für den Umfang sämtlicher Dienstleistungen des AN im Zusammenhang mit Multimediaeinträgen auf der Web-Seite "ihrestadt-4.de". Diese Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem AG, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden. Sie erstrecken sich auf alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung mündlich, schriftlich oder per Internet gemachten Angaben und auf Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen, etc.. Abweichenden Bedingungen des AG wird ausdrücklich widersprochen; sie gelten nur insoweit, als ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

2. Vertragsgegenstand

Leistungsgegenstand sind Multimediaeinträge in der Internetpräsenz für virtuelles Stadtmarketing "ihrestadt-4.de", die durch qualifizierte Suchfunktionen von Interessenten bzw. Zielgruppen gefunden werden können. Im Multimediaeintrag kann der AG eine individuelle Beschreibung und Kategorisierung seines Gewerbes oder seiner sonstigen unternehmerischen Tätigkeit einschließlich Panoramabildern und gesprochenen Texten sowie je nach vereinbartem Leistungsumfang weiteren Multimedia-, Angebots-, News- oder Online-Shopping-Elementen, hinterlegen.

Der Multimediaeintrag wird vom AN in Absprache mit dem AG erstellt, wobei die jeweiligen Leistungen mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung gemäß vertraglicher Absprache schriftlich festgelegt werden.

Leistungen, welche der AN im Einzelfall aus Kulanz als zusätzliche Dienstleistung erbringt, begründen keinen Rechtsanspruch auf weitere solche Leistungen.

3. Angebot und Vertragsschluss

Der AG erteilt den Auftrag zur Erstellung und Einbindung seines Multimediaeintrags durch Annahmeerklärung des schriftlichen Vertragsangebotes des AN schriftlich, fernmündlich, per E-Mail oder online. Bestellungen ohne schriftliches Vertragsangebot seitens des AN gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom AN schriftlich, per E-Mail oder per Telefax bestätigt werden.

4. Preise

Für die Multimediaeinträge gelten die jeweils unter http://www.Ihrestadt-4.de/preise  veröffentlichten Preise. Zu allen Preisen kommt die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.
 
Der AN behält sich Preiserhöhungen im angemessenen Rahmen aufgrund gestiegener Produktions-/ Vertriebskosten oder Leistungserweiterungen zum Profileintrag vor. Preisanpassungen werden dem AG mitgeteilt und wirken sich nicht auf den laufenden Vertragszeitraum aus. Sie berechtigen zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags, soweit aufgrund des Mitteilungszeitpunktes die ordentli¬che Kündigungsfrist zum Laufzeitende nicht eingehalten werden kann.

5. Mitwirkungspflichten des AG und Erstellung des Multimediaeintrags

Der AG stellt die in den Multimediaeintrag www.IhreStadt-4.de einzubindenden Inhalte bzw. die für dessen Erstellung durch den AN erforderlichen Vorgaben und Objekte (z.B. Text- und Bildwünsche, aufnahmebereite Lokalitäten für die Panoramaaufnahmen, Logos, Tabellen, etc.) zur Verfügung und gestattet dem AN die Verwendung und Veröffentlichung des Daten- und Bildmaterials sowie erforderli¬chenfalls auch seiner bestehenden Homepage, soweit diese integriert werden oder sonst Verwendung finden soll.

Wird im Falle des Verzugs des AG mit seiner Mitwirkungspflicht die Erstellung des bestellten Multimediaeintrags verunmöglicht, so wird steht dem AN nach zweimaliger erfolgloser Aufforderung eine Entschädigung nach § 642 BGB in Höhe der vereinbarten Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu, die insgesamt sofort fällig ist.

Der AN nimmt keine rechtliche Überprüfung des Inhalts des Marketingeintrags vor.

Der AG wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben seines Multimediaauftritts rechtliche Pflichten einhergehen können, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann, z.B.:

  *     die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
  *     Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
  *     Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
  *     Prüfpflichten bei Linksetzung;
  *     Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;
  *     Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
  *     Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Marken- uns sonstigen Schutzrechte Dritter

Verantwortlich für die Einhaltung dieser Pflichten, für die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, für den Inhalt des Eintrags sowie für die Wahrung eventueller Urheber-, Persönlichkeits-, Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrechte oder sonstiger Schutzrechte ist allein der AG. Gleiches gilt für die Beachtung etwaiger berufs- oder standesrechtlicher Vorschriften oder Werbebeschränkungen Auch bei Erstellung des Eintrags durch den AN bleibt die inhaltliche Verantwortung beim AG. Dieser versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie seine Berechtigung an den zur Verfügung gestellten und den in seiner Multimediapräsenz verwendeten Daten.

Der AG ist verpflichtet, den Multimediaeintrag, der ihm vor erstmaliger Online-Stellung im Internet zugänglich gemacht wird, auf Fehler, inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich, längstens binnen drei Werktagen, zum Zweck der Korrektur an den AN mitzuteilen. Unterbleibt eine Fehlermeldung, ist der AN berechtigt, den Eintrag nach Ablauf der drei Werktage online zu stellen.

Relevante Änderungen zu den Multimediadaten während der Vertragslaufzeit hat der AG dem AN unverzüglich mitzuteilen. Sofern wegen gewünschter Änderungen Multimediaelemente (Panoramabilder, gesprochene Texte, Videoaufnahmen) durch den AN neu erstellt werden müssen, erfolgt dies nach den unter http://www.IhreStadt-4.de/preise  ersichtlichen Kostenpauschalen oder aufgrund gesonderter schriftlicher Individualvereinbarung.

Sollte dem AN ein Schaden erwachsen, weil der AG die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist dieser berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

6. Nutzungs-, Verwertungs- und Urheberrechte

Der AG räumt dem AN für die Dauer des Vertrages die erforderlichen Nutzungsrechte an sämtlichen Texten, Bildern und sonstigen Multimediaelementen ein, die er zur Gestaltung seines Multimediaeintrags an den AN übermittelt oder an deren Bereitstellung für seinen Multimedia-Eintrag er im Rahmen des Vertrages mitgewirkt hat.

Der AG gewährleistet, dass die von ihm oder in seinem Auftrag zur Verfügung gestellten oder die in seinem Multimediaeintrag verwendeten Texte, Bilder und sonstige Elemente der Darstellung frei von Rechten Dritter sind oder ihm entsprechende Nutzungs- und Verwertungsrechte eingeräumt wurden. Er stellt den AN von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die ihm gegenüber aufgrund des Multimedianhaltes gemacht werden, frei.

Die Urheber- und Nutzungsrechte an den vom AN erstellten Texten, Bildern und sonstigen Multimediaelementen verbleiben beim AN. Der AN ist verpflichtet, das Text- und Bildmaterial ausschließlich während der Vertragslaufzeit und zum vertraglich bestimmten Zweck zu verwenden.

Nach Ablauf des Vertragsverhältnisses werden alle Kundeninformationen ( Panoramabilder, Texte, Videos, Bilder ) offline gestellt.

Möchte der AG nach Vertragsbeendigung dennoch die Präsentation ( Panoramabilder, Texte, Videos, Bilder ) weiterhin online nutzen ( z.B. auf der eigenen Webseite ), dann werden gemäß der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing ( MFM ), folgende allgemeine Konditionen für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen Medienbereichen an den AN fällig :
Nutzungsdauer 1 Woche für 60 Euro, Nutzungsdauer 1 Monat für 100 Euro, Nutzungsdauer für 3 Monate für 150 Euro, Nutzungsdauer 6 Monate für 180 Euro, Nutzungsdauer 1 Jahr für 310 Euro. Alle Preise jeweils pro Bild. Zu allen Preisen kommt die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

7. Leistungszeitpunkt

Der vertraglich vereinbarte Multimediaeintrag wird in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach Fertigstellung der Text- und Bildaufnahmen aufgrund der vom AG zur Verfügung zu stellenden Daten erstellt und nach Abnahme des AG online geschaltet.

Kommt es aufgrund nicht rechtzeitiger Datenlieferung oder mangelhafter Qualität der Daten zu Verzögerungen oder ist eine Überarbeitung der Daten durch den AN erforderlich, hat der AG keine Ansprüche gegen den AN aufgrund der Leistungsverzögerung.

8. Fälligkeit und Zahlungsweise

Es wird 12-monatige Zahlungsweise vereinbart. Die Zahlung erfolgt in Höhe von 50 % nach Auftragserteilung und Rechnungsstellung durch den AN und in Höhe von weiteren 50 % zu nach Abnahme und online-Stellung.

Sämtliche Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungserhalt, jedenfalls aber innerhalb der mit Rechnungsstellung gesetzten Zahlungsfrist.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Verzugsschäden, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

Im Falle des Verzugs des AG steht dem AN nach zweimaliger erfolgloser Zahlungsaufforderung ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu.

Sofern uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers/der Bestellerin in Frage stellen, insbesondere wenn der Besteller/die Bestellerin seine/ihre Zahlungen einstellt oder mehrmals verspätet leistet, sind wir berechtigt, bei zukünftigen Bestellungen Vorauszahlungen zu verlangen.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers wegen irgendwelcher, seitens Visual Partner nicht anerkannter, Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder auf einer unbestrittenen noch auf einer rechtskräftig festgestellten Forderung beruhen.

9. Abnahme, Gewährleistung

Der AN ist berechtigt, dem AG  einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen. Sobald der AN die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von drei Werktagen eine Funktionsprüfung durchführen und den AN über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der AG dem AN innerhalb dieser Frist keine Mängel anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.

Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Anbieter in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung verweigert werden.

Der AN hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb seines Einflussbereiches liegenden Hinderungsgrund (Naturkatastrophen, Krieg, Ein- und Ausfuhrsperren etc.) beruht. Vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund mehr als 2 Monate an, so ist jede der Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

Der AN trifft sämtliche zumutbaren technischen und personellen Vorkehrungen, die eine Überlastung oder einen Ausfall der Server oder des Systems weitgehend ausschließen. Eine 100%ige Erreichbarkeit kann nicht gewährleistet werden. Im Fall einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Webseite IhreStad4.de und/oder des jeweiligen Eintragungsprofils bemüht sich der AN um unverzügliche Problembeseitigung innerhalb von 24 h. Der AG hat keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche aufgrund derartiger vorübergehender technischer Ausfälle.

Gewährleistungsansprüche des AG sind zunächst auf den Anspruch auf Nacherfüllung beschränkt. Die Nacherfüllungsfrist für den AN beträgt 1 Woche nach Zugang der Mängelanzeige des AG.

Nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist hat der AG das Recht, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche (entgangener Gewinn, Verzugsschaden u.ä.) sind ausgeschlossen.

10. Haftung

Der AN haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der AN nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. In diesem Fall ist die Haftung für eingetretene (auch mittelbare) Schäden der Höhe nach auf € 5.000,- pro Schadensfall begrenzt.

Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche sind unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (z.B. entgangener Gewinn; Folgeschäden; Schäden, die nicht am Produkt selbst, sondern die durch dessen Benutzung, Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Sachen entstanden sind).

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

11. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln, sie insbesondere nicht an Dritte bekannt zu geben oder sie in anderer Weise zu verwerten. Unterlagen, E-Mails und andere Informationen die eine Vertragspartei im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erhält, dürfen nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes genutzt werden und müssen nach Vertragsende auf Verlangen der anderen Partei wieder herausgegeben werden.

12. Vertragslaufzeit und Kündigung


Der Vertrag wird für eine Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Die Laufzeit beginnt mit dem Folgetag der ersten Online-Freischaltung des Multimediaprofils.

Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Die Vertragsparteien sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags bei groben Verstößen gegen die Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise durch die jeweils andere Vertragspartei berechtigt.

13. Abtretungs- und Aufrechnungsverbot


Ansprüche des AG gegen den AN dürfen nicht ohne vorherige, ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den AN an Dritte abgetreten werden. Der AG ist nicht berechtigt, mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber dem AN aufzurechnen.

14. Allgemeine Schlussbedingungen

Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

Soweit einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so ist Kaiserslautern ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.